Feste Wohngruppe
Langfristige Wohnmöglichkeit nach §§ 34, 35 a KJHG

Aufnahmemodus
Nach einem ausführlichen Aufnahmegespräch mit Bedenkzeit von einigen Tagen folgt ein zweiwöchiges Probewohnen mit anschließender dreimonatiger Probezeit.

Zeitliche Perspektive
Die Mädchen bleiben abhängig vom individuellen Hilfeplan in der Regel bis zur Verselbständigung im Mädchenhaus bzw. werden in die Familie rückgeführt, wenn dies für alle Beteiligten sinnvoll und vertretbar ist.

Zielsetzung
Alltagsbewältigung (Schulbesuch/ Berufsausbildung, Hygiene, Versorgung, etc.)
Leben in der Gemeinschaft mit Übernahme von Pflichten
Stabile Basis, um Selbständigkeit zu fördern und Selbstbewusstsein aufzubauen bzw. zu stärken
Hilfe zur Verarbeitung von Gewalterfahrungen

Innerbetreutes Wohnen (3 Phasen)
Integriert in der festen Wohngruppe sind drei Plätze, in denen die Mädchen konkret auf den Auszug (Selbstversorgung, Wohnungssuche, Umgang mit Finanzen) vorbereitet werden.

Außenbetreutes Wohnen
Stundenweise Nachbetreuung extern

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