Feste Wohngruppe
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Langfristige
Wohnmöglichkeit nach §§ 34, 35 a KJHG
Aufnahmemodus
Nach einem
ausführlichen Aufnahmegespräch mit Bedenkzeit von
einigen Tagen folgt ein
zweiwöchiges Probewohnen mit ![]() ![]() ![]() ![]()
anschließender
dreimonatiger Probezeit.
Zeitliche Perspektive
Die Mädchen bleiben
abhängig vom individuellen Hilfeplan in der Regel
bis zur
Verselbständigung im Mädchenhaus bzw. werden in die ![]()
Familie
rückgeführt, wenn dies für alle Beteiligten sinnvoll und
vertretbar ist.
Zielsetzung
Alltagsbewältigung
(Schulbesuch/ Berufsausbildung, Hygiene,
![]()
Versorgung, etc.)
Leben in der Gemeinschaft mit Übernahme von Pflichten
Stabile Basis, um
Selbständigkeit zu fördern und Selbstbewusstsein
aufzubauen bzw. zu
stärken
Hilfe zur Verarbeitung von Gewalterfahrungen
Innerbetreutes Wohnen
(3 Phasen)
Integriert in der festen
Wohngruppe sind drei Plätze, in denen die ![]()
Mädchen konkret auf
den Auszug (Selbstversorgung, ![]() ![]() ![]() ![]()
Wohnungssuche, Umgang mit
Finanzen) vorbereitet werden.
Außenbetreutes
Wohnen
Stundenweise Nachbetreuung extern
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